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Beratungskonzept

 

Beratungskonzept der Martinusschule Rheurdt

 

Abgesehen von Unterricht ist die Beratung der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler an der Martinusschule eine zentrale Aufgabe der Lehrkräfte, der Schulleitung und der Erzieherinnen der Betreuungseinrichtungen.

Ziel der Beratung ist es, die Lernausgangslage eines jeden Kindes zu erkennen, um individuelle Förderung zu installieren, damit jedes Kind so  erfolgreich wie möglich lernen kann.

 

 

 

 

Beratungsfelder:

 

 

  • Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung (z.B. Konfliktlösungsverhalten)

 

  • Steigerung des Selbstbewusstseins

 

  • Hilfestellungen im Bereich von Persönlichkeitsstörungen (ADS, ADHS, Autismus)

 

  • Gesundheitsförderung (gesunde Ernährung, Bewegung,…)

 

  • Hilfe bei Teilleistungsstörungen (Dyskalkulie, Legasthenie, Wahrnehmungsstörungen, Sprachförderung)

 

  • Hilfsangebote bei Problemen in der Familie

 

  • Beratung zur Förderung in den einzelnen Fächern

 

  • Beratung bei Hochbegabung

 

  • Beratung bei sonderpädagogischem Förderbedarf

 

  • Beratung bei der Schullaufbahn

 

 

 

Grundsätze der Beratung

 

Beratung setzt das Einverständnis der zu Beratenden voraus und die Verschwiegenheit aller Teilnehmer.

 

Beratung ist nur dann erfolgreich, wenn sich alle Beteiligten freiwillig mit dem Ziel, gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln „an einen Tisch setzen“.

 

In einigen Bereichen setzt erfolgreiche Beratung Kompetenzen voraus, die nicht im Bereich der Pädagogik liegen. Um auch in diesen Bereichen konstruktive Beratung anbieten zu können, arbeitet das Kollegium der Martinusschule intensiv mit den Psychologen des Schulamtes Kleve zusammen.

Auch hier gilt: Zustimmung der Eltern vorausgesetzt.

 

Beratung im medizinischen Bereich erfolgt durch unseren Paten-Arzt, Herrn Dr. Brenner, der uns durch unsere Teilnahme an dem Projekt „Gesund macht Schule“ an die Seite gestellt wurde.

Herr Dr. Brenner berät die Lehrkräfte und die Eltern.

 

Das Jugendamt des Kreises Kleve können wir dann zu Rate ziehen, wenn es um Hilfsangebote innerhalb der Familien geht.

Wenn die seelische und körperliche Entwicklung eines Kindes gefährdet ist, sind alle Erzieher verpflichtet, Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen.

 

 

Organisation der Beratung

 

Zwei Jahre vor der Einschulung lädt der Schulträger die Eltern zu einem Informationsabend ein. Abgesehen von der Information über den Sprachstands-feststellungstest und über die Modalitäten der Einschulung informiert die Martinusschule die Eltern in Zusammenarbeit mit den Leiterinnen der drei örtlichen Kindertagesstätten über die Bedeutung der sozialen Kompetenzen der Kinder bei Schuleintritt und auch über die Möglichkeiten der sprachlichen Förderung im Elternhaus, ggf. auch über die Einbeziehung von Fachleuten.

 

Im folgenden Jahr bei der Schulanmeldung haben die Eltern Gelegenheit in einem ausführlichen Gespräch mit der Schulleitung ihre ganz persönlichen Fragen zu stellen. Diese Art der Individual-Beratung hat sich bewährt, da sich immer wieder zeigt, dass es auch Probleme zu besprechen gibt, die die Eltern nicht im Rahmen eines großen Plenums diskutieren möchten.

Im Rahmen dieses Gesprächs informiert die Schulleitung die Eltern auch über die Durchführung unseres Einschulungsparcours. Dieser findet für alle Schulneulinge etwa einen Monat nach der Schulanmeldung statt. Der Einschulungsparcours ermittelt Vorläuferfähig und -fertigkeiten, die Aufschluss geben über die Schulfähigkeit eines Kindes.

Nach der Auswertung berät die Schulleitung die Eltern über eventuelle Fördermöglichkeiten bereits vor Schulbeginn. Auch die zukünftigen Klassen-lehrerinnen erhalten die Ergebnisse, damit diese ihren Unterricht entsprechend planen und individuell vorbereiten können.

Bereits bei diesem Termin werden die Eltern gebeten, sich vertrauensvoll an die Schulleitung zu wenden, sollten sie im Laufe der Zeit noch weitere Punkte klären wollen.

Außerdem haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder in der Verlässlichen Grundschule oder in der Offenen Ganztagsschule anzumelden.

In beiden Systemen ist Beratung ein fester Bestandteil des Betreuungskonzeptes.

Im Rahmen dieser Einrichtungen findet Beratung statt zwischen allen an der Betreuung und Erziehung der Kinder beteiligten:

Erzieherinnen, Lehrkräfte, Eltern, Kinder, Schulpsychologe, Familienhelferinnen, Jugendamt, Schulträger, Hilfsorganisationen, AWO als Träger der Betreuungs-einrichtung.

 

Schule und Betreuungssysteme müssen verlässlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten, damit Kinder, die besondere Unterstützung benötigen, diese im Rahmen des Klassenverbandes und auch anschließend in der Betreuung erhalten.

 

 

Beratung im ersten Schuljahr

 

Den Klassenlehrerinnen der ersten Schuljahre ist bewusst, dass unsere Schulneulinge und deren Eltern einen sehr hohen Beratungsbedarf haben.

Darüber hinaus bringen unsere Schulneulinge viele sehr unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten mit, die es gilt, individuell zu fördern.

Um Fragen jedweder Art möglichst nachhaltig zu klären und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern herzustellen, stehen die Klassenlehrerinnen den Erziehungsberechtigten sehr zeitnah für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Die Beratungstätigkeit ist uns sehr wichtig und sie muss in einem Rahmen durchgeführt werden, der allen Beteiligten erlaubt, sich entsprechend zu konzentrieren und Lösungsvorschläge in Ruhe abzuwägen.

 

Grundsätzlich ist die Beratungsstruktur so aufgebaut, dass zunächst die Klassenlehrerinnen die Eltern in allen auftretenden Fragen beraten.

 

Auf Wunsch der Eltern und auch der Lehrkräfte unterstützt die Schulleitung die Beratungsprozesse. Besonders wenn es um die Einbeziehung von außerschulischen Beratern geht, kann die Schulleitung vermittelnd tätig werden.

 

 

 

Beratung im zweiten Schuljahr

 

Die Beratung im zweiten Schuljahr schließt neben allen o.g. Bereichen folgende weitere Beratungsfelder ein:

 

  • Verbleibdauer der Schüler in der Schuleingangsphase
  • Notengebung am Ende der zweiten Klasse

 

 

Die Frage nach der Verbleibdauer in der Schuleingangsphase wird regelmäßig  im Rahmen von Lehrerkonferenzen beraten. Die Beratungsergebnisse werden den Eltern im Rahmen der Elternsprechtage oder bei zusätzlichem Beratungsbedarf in einzeln dafür terminierten Gesprächen mitgeteilt.

 

 

Beratung im dritten Schuljahr

Ein neues Beratungsfeld in der dritten Jahrgangsstufe ist die Vorbereitung auf die Vergleichsarbeiten VERA.

 

Dem Kollegium ist es wichtig, dass die Eltern ihre Kinder weiterhin unterstützen, wir wollen durch unsere Beratung jedoch erreichen, dass bei den Kindern keine Prüfungsängste auftreten.

Nach der Durchführung werden die Eltern während der Elternsprechtage über die Ergebnisse informiert.

 

 

 

 

 

 

Beratung im vierten Schuljahr

Das vordringliche Beratungsfeld in dieser Jahrgangsstufe ist die Beratung über die weitere Schullaufbahn.

Die Schulleitung informiert im Rahmen eines Informationsabends über die verschiedenen Weiterführenden Schulen.

Darüber hinaus beraten die Klassenlehrerinnen in Einzelgesprächen, welche Schulform aufgrund der Leistungsfähigkeit eines Kindes angemessen erscheint.

Die jeweilige Beratung wird in einem Gesprächsprotokoll dokumentiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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